Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament in Sachen PPWR zeichnet sich ab, dass es wohl bei der in INSIDE 946 analysierten Lösung bleiben wird – dass aber viele Detailfragen erst nach der nächsten Europawahl (6. bis 9. Juni) geklärt werden.
Hier gilt das Prinzip der Diskontinuität im Gegensatz zum allgemeinen Gesetzgebungsverfahren nicht. Gesetze müssen immer innerhalb einer EU-Legislaturperiode beschlossen werden, sonst geht das ganze Verfahren nach der Wahl wieder von vorne los. Der Gesetzestext zur europäischen Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der wahrscheinlich vom Parlament beschlossen und dann pro forma noch von Rat und Kommission abgesegnet wird, enthält unzählige Definitionen, die noch ausformuliert resp. interpretiert werden müssen – mit Bezug auf die Getränkebranche etwa die Frage, wie künftige Labels von Mehrweg-Poolsystemen aussehen und welche Informationen sie bereitstellen müssen. Oder wie sich Mehrwegangebotsquoten im Detail berechnen lassen.
Auch die vor allem auf Druck Italiens sehr speziell formulierten Recyclingquoten für diverse Wertstoffgruppen müssen womöglich nachgearbeitet werden. Für Deutschland ist letzterer Punkt insofern interessant, als hierzulande zwar mehr Plastikmüll gesammelt, aber weniger recycelt wird als in Italien (jedenfalls sofern es die offiziellen Statistiken von dort zu vermitteln trachten). Vom Erreichen einer Recyclingquote hängt ab, ob der Handel im jeweiligen Land von einer Angebotsquote (von wahrscheinlich 10%) befreit wird. In Deutschland geriete wohl nur Aldi in eine Zwickmühle, wenn es zu einer Angebotsquote käme.
Der größte Aldi-Wettbewerber Lidl ist wohl aus dem Schneider, weil die neue PPWR dank einer „Lex Lidl“ (INSIDE 941) Handelsunternehmen von der Quote befreit, wenn sie in einem Pool weiterer Unternehmen die Quote als Ganzes erfüllen (Schwarz-Gruppe).
Artikel aus Heft 948