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EU gibt grünes Licht für PPWR

Nun ist es so weit: Das EU-Parlament hat heute kurz und knapp die seit langem verhandelte Verpackungsverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation PPWR) verabschiedet. Beobachter gehen davon aus, dass Sie Ende 2024/Anfang 2025 in Kraft tritt und dann 18 Monate später, also 2026, endgültig angewendet wird. Allerdings sind die Fristen, binnen derer neue Regelungen in Kraft treten, bisweilen deutlich länger. Die Einführung der Mehrwegangebotsquote etwa datiert auf das Jahr 2030.

Für die deutsche Getränkebranche und speziell das deutsche Mehrwegsystem ergeben sich, wie von INSIDE bereits detailliert geschildert, folgende Konsequenzen:

  • Es gilt eine Mehrwegangebotsquote von 10 % für den Handel für Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt, also u.a. Bier, Alcopos etc, nicht aber für Wein, Spirituosen, Milch etc.
  • Diese Quote entfällt, wenn das betreffende EU-Mitgliedsland die neu vereinbarten Recyclingziele zu mindestens 5 % überschreitet. Unklar, ob Deutschland das schon erfüllt.
  • Im Ernstfall gilt die sog. Lex Lidl, wonach Händler (z.B. Lidl) in Pools von verwobenen bis zu fünf Unternehmen (z.B. Schwarz-Gruppe) von der Quote befreit sind, wenn sie sie als Ganzes erfüllen.

Der Teufel steckt freilich im Detail. Viele Fragen sind offen, etwa wie Poolflaschen des deutschen Mehrwegsystems künftig etikettiert werden müssen, wie Recyclingziele exakt definiert werden etc. Solche Details werden die EU-Behörden nach der EU-Wahl im Juni im Rahmen von über 40 "delegierten Rechtsakte" klären müssen; sie unterliegen nicht wie die PPWR selbst dem Prinzip der Diskontinuität.

Was auch noch nicht klar ist: Auf Anregung von Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius soll offenbar nachverhandelt werden, inwieweit die auch für die Getränkebranche bedeutsame Verpackung der Paletten mit Folien künftig erlaubt bleibt, kontingentiert oder verboten wird.