Im EU-Parlament ist soeben eine Entscheidung zur neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) gefallen.
Wichtig für das deutsche Mehrwegsystem: Das EU-Parlament hat sich auf eine qualifizierte Rücknahmepflicht geeinigt. In Deutschland wurden zuletzt Befürchtungen laut, dass es auf eine allgemeine Rücknahmepflicht hinauslaufen könnte - was den Plänen der Bundesregierung in die Hände gespielt hätte und von den großen Verbänden befürchtet worden war.
Die umstrittene Mehrwegangebotspflicht für den Handel ist nach einer ersten Auswertung der Ergebnisse erst einmal abgelehnt; der Markt muss allerdings bis 2027 eine 85%ige Receyclingquote bei PET-Flaschen und Alu-Dosen nachweisen - in Deutschland kein Problem.
Bei der strittigen Frage einer dauerhaften Etikettierung hat das Parlament (wie bei den anderen Punkten auch in der 1. Lesung) eine etwas kryptische Entscheidung getroffen. Sie könnte darauf hinaus laufen, dass die bestehende Etikettierung von Mehrwegflaschen Bestand haben wird. Das kann sich aber alles auch noch im weiteren Verfahren ändern.
Alle Entschlüsse des Parlaments sind noch nicht automatisch so Bestandteilt der neuen PPWR. Der EU-Rat entscheidet selbst über die PPWR; dann geht das Verfahren in einen sogenannten Trilog.
Anmerkung: In einer früheren Version des Textes war von einer mindestens 85%igen Recyclingquote beim Handel die Rede. Das EU-Parlament hat aber entschieden, dass in den Mitgliedsländern der jeweilige Markt bis 2027 eine solche Quote für PET-Flaschen und Aludosen nachweisen muss, wenn der Handel von der Mehrwegangebotspflicht befreit sein soll. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.