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Halb dicht ab 16. Dezember

Nach der heutigen Telefonkonferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder werden laut einem vorab bekannt gewordenen Papier u.a. folgende Schritte erwartet:

- Ab 16. Dezember bis mindestens 10. Januar wird der Einzelhandel geschlossene. Nicht davon betroffen ist jedoch eine Vielzahl von systemrelevanten Bereichen wie etwa Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte für Lebensmittel, der LEH, aber auch Fahrradwerkstätten und Waschsalons.

- Lieferung und Abholung von Speisen der Gastronomie bleibt erlaubt, Verzehr vor Ort nicht.

- Vom 16. Dezember bis 10. Januar darf im öffentlichen Raum kein Alkohol getrunken werden.

- Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19-Maßnahmen betroffen sind, wird, so heißt es, "gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-)Beschränkungen (...) eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht".

- Silvester/Neujahr gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot" und ein Verbot des Verkaufs von Pyrotechnik.

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