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Gastro-Urteil: Versicherung muss Corona-Ausfall decken

Nach einer richtungsweisenden Entscheidung des LG München I muss der Wirt des Augustiner-Kellers in der Münchner Arnulfstraße von seiner Versicherung mit rund 1 Mio Euro für die Corona-bedingten Ausfälle entschädigt werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; eine Berufung vor dem OLG München ist zulässig.

Vorausgegangen war dem Urteil eine lange Diskussion um die Interpretationshoheit bzgl. der Versicherungsverträge; es ging dabei u.a. um die Frage, ob die Versicherungen zahlen müssen, obwohl "Corona" dezidiert nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt war und obwohl nicht das Gesundheitsamt, sondern die Staatsregierung die Schließung der Gaststätten angeordnet hatte. Laut BILD handelt es sich bei der Versicherung um die Versicherungskammer Bayern. Wirt Christian Vogler habe kurz vor dem Shutdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern.

Laut Süddeutscher Zeitung sind derzeit allein am LG München I 86 Klagen bzgl. Betriebsschließungsversicherungen anhängig. Von Seiten der Versicherungskammer Bayern heißt es laut BILD, man werde sich "nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig mit diesen auseinandersetzen und die Möglichkeiten der Berufung nutzen."

Der Augustiner-Keller gilt mitsamt seinem Biergarten als bierabsatzstärkstes Gastro-Objekt in Deutschland. In guten Jahren werden laut INSIDERN rund 14.000 hl Bier verkauft. 

Indes muss auch Deutschlands größter Versicherungskonzern Allianz vor Gericht Niederlagen fürchten. Wie es heute heißt, hatte das Münchner LG bereits bei einer mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass die Allianz möglicherweise für Betriebsausfälle der Paulaner-Gaststätte am Nockherberg zahlen muss. Hier geht um etwa denselben Ausgleich wie im Fall Augustiner-Garten, berechnet nach dem im Versicherungsvertrag benannten Tagessatz. Nockherberg-Pächter Christian Schottenhamel ist auch Vorsitzender des Münchner Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) und Wiesn-Wirt.

Nachtrag: Mittlerweile hat sich auch der der DEHOGA-Bundesverband zum Urteil des LG München geäußert. Man begrüße das Urteil, heißt es; der Sieg des Gastwirts sei mehr als ein mutmachendes Signal für viele Betriebe mit einer Betriebsschließungsversicherung. Von Beginn der Debatte an habe der DEHOGA-Bundesverband die Rechtsauffassung vertreten, dass die Versicherungswirtschaft in der Leistungspflicht stehe. 

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