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Fresenius baut auf Revision

Das in Sachen Bio-Siegel vergangene Woche verkündete Urteil gegen Fresenius resp. Danone hat beim SGS Institut Fresenius erwartbar für Irritationen gesorgt. Wie SGS heute mitteilt, habe das "Frankfurter Oberlandesgericht (..) jedoch in einem Punkt die allgemein in der Branche geltende Rechtsauffassung, dass auch Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung zum Schutz der Verbraucher durch Einsatz von Kies- und Sandfiltern behandelt werden darf, völlig überraschend und fachlich nicht nachvollziehbar anders bewertet." Man hoffe nun, die "Fehleinschätzung" m Zuge eines Revisionsverfahrens "aus der Welt zu schaffen".

Die Interpretation des Gerichts liege, so die SGS heute, "in diesem Punkt fernab der tatsächlichen Verbrauchererwartung und Verbraucherbedürfnisse". Dabei entspreche das Prüfprogramm des SGS Institut Fresenius auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof im Jahre 2012 an die Produktbezeichnung „Biomineralwasser“ gestellt habe.

Nachtrag 4.5.2021: Laut einer heute veröffentlichten Urteilsbegründung vertritt das OLG die Auffassung, dass "der Verkehr nicht damit rechnet, dass das Mineralwasser mit einen so hohen Arsenanteil gefördert wird, dass es schon den Anforderungen an die Mineral- und Tafelwasserverordnung (i. F.: MTVO) nicht genügt und deshalb nachbehandelt werden muss. Die Durchleitung des geförderten Rohwassers durch Mangansand zur Anbindung des Arsens stellt eine derartige Nachbehandlung dar."