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Bio-Label-Streit: David punktet gegen Goliath

Das OLG Frankfurt hat am heutigen Donnerstag im Bio-Label-Streit zwischen der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser respektive der stellvertretenden Klägerin Neumarkter Lammsbräu gegen Danone/SGS Institut Fresenius (INSIDE 831) in einem Urteil entschieden, den aus Sicht von Lammsbräu wichtigsten Punkten zu folgen.

Wie es heute von Seiten Lammsbräu heißt, ist es Fresenius nach dem Urteil ab sofort untersagt,

  • auf der Grundlage des Fresenius-eigenen Anforderungskatalogs Mineralwässern die Fresenius-eigene Auszeichnung "Premiummineralwasser in Bio-Qualität" und/oder das zugehörige "Qualitätssiegel“ zu verleihen und/oder
  • auf der Grundlage des Fresenius-eigenen Anforderungskatalogs Mineralwässer als „in Bio-Qualität“ oder „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ zu bezeichnen
  • für das Fresenius-Label "Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ mit der Aussage zu werben, der Fresenius-Anforderungskatalog dafür umfasse 97 ökologische und soziale Aspekte

Das Urteil hat auch direkte Auswirkung auf den Lebensmittel-Multi Danone. Der dürfe sein französische Mineralwasser Volvic ab sofort nicht mehr als "Mineralwasser in Bio-Qualität", insbesondere als „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ bezeichnen. Auch dürfe die Marke nicht mehr mit der Aussage "Natürlich Bio" beworben werden und auch nicht mehr das Fresenius-Siegel "Premiummineralwasser in Bio-Qualität" verwenden. 

Lammsbräu-Inhaber und Gf Johannes Ehrnsperger freut sich über das Urteil, das das OLG Frankfurt "weitgehend zu unseren Gunsten erlassen hat".

Der Bio-Label-Streit tobt seit November 2018. Damals hatte Neumarkter Lammsbräu, stellvertretend für die Qualitätsgemeinschaft und deren angeschlossene Brunnen,
Danone Waters abgemahnt. Grund war die aus ihrer Sicht irreführende Verwendung des SGS-Labels „Natürlich Bio“ und „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“, mit der Danone für Volvic warb. Im Dezember 2018 schob Bio-Mineralwasser eine Klage gegen Fresenius und Danone nach.

Ob Fresenius resp. Danone gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt weitere Rechtsmittel einlegen wollen, war bis Donnerstag abend nicht bekannt.

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