Die am gestrigen Faschingsdienstag (!) von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) veröffentlichte "Mitteilung 37" lässt das Duale System Deutschland (DSD) jubeln. Die Umweltministerkonferenz, die die LAGA-Handlungsanleitung letztlich abgenickt hatte, habe damit "für alle Marktteilnehmer klargestellt, wie sie Verpackungsmengen rechtssicher den verschiedenen Segmenten duales System, Branchenlösung, Transportverpackung etc. zuweisen", ließ DSD-Gf Stefan Schreiter erklären.
Die jetzt veröffentlichte Mitteilung war notwendig geworden, nachdem sich durch die 5. Novelle der Verpackunsgverordnung einige Koordinaten z.B. beim Mengenstromnachweis und bei den Prüfbescheinigungen verschoben hatten. "M 37" ist aber keine rechtsverbindliche Verordnung; sie ist lediglich eine Art Vollzugsempfehlung an die Länder, die die Mitteilung aber über ihre Umweltminster selbst beschlossen haben. Wesentlicher Kern: "Erstinverkehrbringer haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme ihrer Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Eine Delegation der Pflichten innerhalb einer Handelskette ist (...) nur für Serviceverpackungen (inkl. Einweggeschirr) zugelassen. Der Hersteller, Vorvertreiber oder Vertreiber, auf den die Pflicht delegiert wurde, kann die ihm auferlegte Systembeteiligungspflicht nicht erneut weiterdelegieren."
Beim DSD sieht man sich auch durch die Auffassung der Umweltminister gestärkt, dass Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Abgabe zurückgenommen und die für die Systembeteiligung an ein duales System geleisteten Entgelte zurückverlangt werden müssten - dass also die LAGA "unmissverständlich" dargelegt habe, dass diese Verpackungen zunächst bei einem dualen System angemeldet werden müssten und nicht von vorneherein bei der Anmeldung abgezogen werden könnten.
Wer die LAGA-Mitteilung selbst interpretieren möchte: Hier pdf downloaden! (17.02.2010, 13:01 Uhr)