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EU kontert Mehrweg-Bedenken

Die EU hat in Person ihres für Verpackungsfragen zuständigen Policy Officers Wolfgang Trunk versucht, Bedenken des Deutschen Brauer-Bundes und anderer Verbände zu entkräften, das deutsche Mehrwegsystem gerate durch die in Brüssel geplante Neuformulierung des Verpackungsrechtes in Gefahr.

Wie mehrere Medien heute Trunk zitieren, sei auf EU-Seite weder daran gedacht, Papieretiketten zu verbieten (und damit Milliarden bisheriger Mehrwegflaschen zu verschrotten) noch Getränkekisten abzuschaffen.

Unlängst hatten diverse Mehrwegverbände (die Privaten Brauer, der Deutsche Brauer-Bund, der Verband Pro Mehrweg, der Bundesverband GFGH und der Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels) in einer konzertierten Aktion vor einem "drohenden Kollateralschaden für die umweltfreundlichen Mehrwegsysteme" in Deutschland gewarnt, sollte die europäische „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) in der geplanten Form umgesetzt werden. Allerdings ging es hier nicht nur um die Frage „dauerhaft angebrachter Kennzeichnung“ von Mehrwegverpackungen (wodurch theoretisch Milliarden Flaschen neu hergestellt werden müssten) und um die Begrenzung von Leerraum beim Transport, sondern auch um eine zentrale Struktur des Leergutsystems in den einzelnen Mitgliedsländern.

Zur Kennzeichnung von Flaschen schreibt die EU heute in einer Mitteilung: "Der Kommissions-Vorschlag sieht vor, dass jede Verpackung gekennzeichnet sein muss: Etikett und QR-Code mit der Information, woraus die Verpackung besteht und in welchen Abfallbehälter sie gehört. Diese Information muss dauerhaft angebracht sein. Ablösbare Papier-Etiketten, die im deutschen Flaschenpfandsystem üblich sind, können diese Bedingung erfüllen. Vorausgesetzt, sie sind verfügbar, so lange die Flasche im Umlauf ist. Kommt sie in die Rotation zurück und löst sich das Etikett beim Waschvorgang ab, muss für die weitere Wiederverwendung ein neues angebracht werden. Es ist aber nicht notwendig, die Information in die Flasche einzugravieren. Diese Form der Kennzeichnung ist im Kommissionsvorschlag nur als Option genannt."

Das widerspricht allerdings der allgemeinen Lesart von Artikel 11 Abs. 4 der PPWR. Dort steht bislang, Etiketten und QR-Code oder ein anderer digitaler Datenträger müssten gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft auf der Verpackung angebracht, aufgedruckt oder eingraviert werden. Also keine abwaschbaren Etiketten. Kein Wunder, dass bei der Suche nach der Deutungshoheit mittlerweile eine dritte Version kursiert: nämlich die, dass Brüssel Deutschland nur eine Übergangszeit gewährt.

Bei der EU, wo sich nach 2.000 Änderungsanträgen für die PPWR mittlerweile das Parlament einarbeitet (eine Empfehlung an den Ministerrat soll bis Oktober 2023 erfolgen), hat man offenbar Angst, mit einem deutschen Sonderweg die Büchse der Pandora zu öffnen. Immerhin heißt es jetzt aus Brüssel auch offiziell, das "Pfandsystem in Deutschland ist ein Erfolg". Die "Kommission ermuntert auch andere Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige, solche Systeme einzuführen".