Auf die Getränkebranche kommt eine neue Verpackungsgesetzgebung zu, mit vermutlich drastischen Auswirkungen. Gekocht wird das bedeutsame Süppchen an zwei Orten. Zum einen in Berlin, wo Bundesumweltministerin Steffi Lemke im Juni einen sehr weitreichenden Gesetzesentwurf vorlegte („Steffis Menetekel“ – INSIDE 929), zum anderen in Brüssel, wo seit einem Jahr in einer neuen „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) rumgerührt wird. Von dort gab es letzte Woche erste Signale, wohin die Reise gehen könnte.
Der Umwelttauschuss der Europäischen Kommission hat eine Vorlage verabschiedet, über die demnächst im Europäischen Parlament beraten werden soll (anschließend muss auch noch der Europäische Rat zustimmen). Das Papier beinhaltet neben diversen Zumutungen für Onlinehändler und ToGo-Gastronomie auch eine neue Regelung für Getränkeverpackungen. Der Handel muss Bier und alkoholfreie Getränke künftig auch in Mehrweg anbieten. Im Jahr 2030 müssen je Outlet 10% des Bierabsatzes und 20% des AfG-Absatzes in Mehrweg verkauft werden. Weiterreichende Quoten wurden seltsamerweise nicht festgeschrieben. Stattdessen heißt es schwammig: 2040 sollen größere Anteile erreicht sein.
Keine Rücknahme von fremdem Leergut!
Für Deutschland sind die Quoten eher mickrig. Pikant ist die Botschaft, dass alle, auch der Discount, fortan Mehrweg führen müssen. Und die Frage, welche Regelung für Leergut vorgesehen ist. Hier gibt der EU-Ausschuss einen klaren Hinweis. Die Händler müssen lediglich Leergut zurücknehmen, das sie auch führen. In Steffi Lemkes Gesetzentwurf heißt es noch, dass Händler künftig alle Mehrwegflaschen und -kisten annehmen sollen. Das ist im EU-Papier explizit nicht vorgesehen. Eine konträre Gesetzgebung in Deutschland gilt nun als sehr unwahrscheinlich.
Gegen eine allgemeine Rücknahmepflicht waren die Lobbyisten aus allen Lagern Sturm gelaufen. Der Discount wiederum muss nun nicht übermäßig in große Rücknahmeflächen investieren, kann eigene Mehrweg-Insellösungen bauen. Doch auch die Mehrwegfans sind happy. Sie hatten eine hohe Komplexität befürchtet und eine enorme Verlängerung der Umlaufzeiten.
Allerdings sind wichtige Punkte für das deutsche Mehrwegsystem noch nicht in der neuen PPWR verankert. Zwar wurde den deutschen Mehrweg-Lobbyisten mündlich zugesagt, dass unsinnige Regelungen, z.B. die Kennzeichnung jeder einzelnen Flasche oder der zwingende Aufbau eines landesweiten Mehrwegsystem-Betreibers (nach dem Vorbild der DPG) gestrichen würden. Doch im Gesetzestext ist das noch nicht ersichtlich.
Artikel aus INSIDE 938