Ein bereits im September 2012 gesprochenes Urteil des Bundesgerichtshofes in Sachen Neumarkter "Bio-Mineralwasser" liegt jetzt auch in schriftlicher Form vor. Darin wird u.a. festgehalten, die Verwendung der Bezeichnung ´Biomineralwasser´ stelle "keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar, wenn sich das fragliche Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch abhebt, dass der Anteil an Rückständen und Schadstoffen besonders niedrig ist. Der Verkehr erwartet von einem unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ vertriebenen Mineralwasser auch nicht, dass es sich um eine staatlich verliehene und überprüfte Zertifizierung handelt."
<link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank>Wortlaut des Urteils zum Lesen und Herunterladen (pdf)
Gegen das Bio-Mineralwasser geklagt hatte die die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb - also offiziell nicht der Wettbewerb selbst. Die Neumarkter Lammsbräu wurde für die durch einen eigens dafür gegründeten Verein ausgesprochene Bio-Zertifizierung des Wassers in der Branche heftig kritisiert, aber auch von Anderen gelobt. Gründungsmitglieder der "Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V." waren seinerzeit neben dem branchenbekannten Oliver Nordmann, dem Unternehmensberater Manfred Mödinger, dem Hotel-Betreiber Klaus Kobjoll und dem BCS-Manager Tobias Fischer auch Vertreter der Familie Ehrnsperger: Dr. Franz, Hemma und Johannes Ehrnsperger,Sabine Kuschka, geb. Ehrnsperger, und Matthias Kuschka.
Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts, wonach es "aus denselben Gründen, aus denen der Verkehr bei der Bezeichnung Biomineralwasser keiner Irreführung über eine Selbstverständlichkeit des so bezeichneten natürlichen Mineralwassers im Sinne des lebensmittelrechtlichen Irreführungsverbots unterliegt", im Fall Neumarkter "auch an einem Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot" fehle, könnte nun weitgehende Auswirkungen auf die Branche haben. Auch andere Brunnen könnten sich nun ein solches oder ähnliches Bio-Siegel wie im Fall Neumarkter verleihen (lassen).