Für den Bioanbieter Wunderbraeu war das Urteil zum vermeintlich irreführenden CO2-Symbol eine Klatsche. Für Andere ein Orakel: Die neue EU-Richtlinie könnte den Green Washing-Trend ins Gegenteil verkehren.
Mit „CO2-positiv“ und dem Verweis auf eine „klimaneutrale Herstellung“ darf Wunder Drinks (14.000 hl) ihre Biermarke Wunderbraeu wohl nicht mehr bewerben. Das hat das Landgericht München entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil zwar nicht und eine Berufung vor dem Oberlandesgericht nicht unwahrscheinlich. Dennoch besitzt der Urteilsspruch Aussagekraft – scheint er doch ein drohendes Schicksal von Mittelständlern anzudeuten, von denen sich einige wegen steigender Compliance-Kosten und drohender Strafen womöglich bald nicht mehr trauen werden, grün zu werben.
„Green Hushing“ heißt das dann und meint: in Sachen Umweltwerbung lieber ganz die Klappe halten. Dabei geht es auch um Abschreckung. Strafen von bis zu 4% des Jahresumsatzes drohen in Zukunft, wenn ein Unternehmen gegen die Green Claims-Richtlinie verstoßen wird, deren Entwurf die EU-Kommission im März dieses Jahres vorgestellt hatte. Auf ihrer Basis sollen die grünen Versprechen der Unternehmen unabhängig geprüft werden. Das Ziel: ein einheitliches EU-Regelwerk, das festlegt, auf welche Weise Unternehmen mit der Umwelt werben dürfen.
Doch die neue Richtlinie wird zu Unsicherheiten führen. Besonders anfangs wird nicht klar sein, wie Unternehmen die neuen Regeln umzusetzen haben. Schwierig vor allem für solche, die in mehreren EU-Ländern aktiv sind. Die Direktive muss in nationales Recht umgesetzt werden und hier lässt die EU jedem Land Spielraum. So wird mit vielfältiger Auslegung des Green Claims gerechnet. Wer in Zukunft grün werben will, wird also mehr für juristische Absicherung zahlen müssen. Und dabei ist es wie eh und je: die Kleinen haben’s schwerer als die Großen. Siehe Wunder Drinks, das jetzt als Vorbote des Schicksals herhalten muss.
Artikel aus INSIDE 941