Im Rechtsstreit gegen den Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe geht der VDM jetzt in die Hauptsache – und damit in die erste Instanz vor dem LG Landshut. Der kommunale Versorger, dem 16 niederbayerische und Oberpfälzer Gemeinden angehören, hatte sein Trinkwasser in der Vergangenheit u.a. als „gesund“, „natürlich rein“ und „natriumarm“ beworben und holte sich wie viele andere Versorger eine EV des VDM ab. Im Mai urteilte das OLG München sinngemäß, dass der Wasserzweckverband als juristische Person des öffentlichen Rechts gar nicht Teil des Wettbewerbs sei und damit auch nicht den Bestimmungen der Health Claims Verordnung unterliege – eine Argumentation, die beim VDM naturgemäß wenig Begeisterung auslöste (INSIDE 852). Schon damals zeichnete sich ab, dass der VDM die Sache als Präzedenzfall klären lassen würde. Beim LG Landshut liegt die Sache jetzt allerdings erst mal Corona-bedingt auf Eis – der Gang durch die Instanzen ist damit deutlich abgebremst.
Artikel aus INSIDE 865