Ein jahrelanges juristisches Tauziehen mit dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) hat ein im niederbayerischen Rottenburg ansässiger Wasserzweckverband für sich entschieden. Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der VDM abgewiesen, die Causa ist damit beendet.
Wie von INSIDE mehrfach berichtet hatte der VDM versucht, die Rottenburger Bewerbung von Trinkwasser als "gesund" zu unterbinden. Nach einem für den VDM positiven Urteil der Erstinstanz und einer für Rottenburg erfolgreichen Revision beim OLG München hatte der VDM noch versucht, per Nichtzulassungsbeschwerde eine weitere Verhandlung zu erzwingen. Das ist jetzt gescheitert; der BGH hat die Beschwerde mit dem Verweis zurückgewiesen, es handele sich dabei um eine Einzelfallentscheidung und die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung.
Die Rottenburger dürfen ihr Trinkwasser nun theoretisch wieder als "gesund" bewerben. Wegen der kniffligen juristischen Begründung des OLG-Urteils gilt dies aber nicht automatisch für alle Wasserversorger. Beim VDM heißt es, man werde auch in Zukunft ein Auge auf die Verteilung solcher Health Claims haben.