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Kopf der Woche: Udo di Fabio

Wem gehört das Wasser? Wer hat im Ernstfall priorisierten Zugriff? Die Kommunen? Die Brunnen? Je dringender die Fragen künftiger Wasserversorgung werden, desto mehr sehen die Mineralbrunnen Erklärungsbedarf. Bzw. manchmal auch schon Erklärungsnot. Im März 2023 wurde vom Kabinett eine Nationale Wasserstrategie verabschiedet, die, wie sich dieser Tage bei einem Parlamentarischen Abend des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen (VDM) in Berlin zeigte, die Nerven der Brunnenbetreiber sanft polsterte. Einen Anteil daran hatte auch der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio.

Di Fabio hatte für den VDM ein Gutachten erstellt, dessen Grundzüge er beim Abend selbst in einer Keynote skizzierte und das sich dem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag für die Versorgung der Menschen widmete. Der Staat müsse, so di Fabio, nicht nur Leib und Leben vor schädlichen Einwirkungen schützen, sondern auch die Voraussetzungen schaffen, dass gesundheitlich einwandfreies Wasser gewonnen werden kann. Damit nehme auch die wasserrechtliche Nutzungsart als Mineral- und Heilwasser zur Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser an dem staatlichen Schutzauftrag teil. Die Nahrungsmittel- und Getränkewirtschaft, als auch speziell die marktwirtschaftliche Gewinnung von Mineralwasser, gehört damit nach Auffassung des Rechtsexperten, zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen des VDM und seiner Mitglieder.

Wie, wann und durch welche Maßnahmen die Nationale Wasserstrategie nun die weit verzweigten (Um-)Wege einer föderalen Struktur durchläuft und am Ende womöglich zu einheitlichen Regelungen führt, steht jetzt erstmal hintan. Der immer noch extrem agile Di Fabio, 69, Nachkomme italienischer Einwanderer und einer der renommiertesten Rechtsexperten, hat den deutschen Mineralbrunnen auf jeden Fall juristisch erstmal den Weg bereitet.