In dem nun schon länger währenden Rechtsstreit des Münchner Flaschenhändlers Systempack gegen den Flaschenhersteller Verallia um eine mutmaßliche Markenrechtsverletzung bei der Gestaltung von 0,33-Liter-Bierflaschen hat das LG München I ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Verallia darf seine Flaschen weiter vertreiben, weil sie von denen der Systempack unterscheidbar seien - zumindest für Experten. Sinngemäß heißt es: Die Einkäufer der Kunden, also der Brauereien, seien ja solche.
Die Münchner Brauerei Giesinger hatte bereits 2013 zusammen mit Systempack eine 0,33er-Euro-Bottle präsentiert, die seither auch von anderen Brauern (u.a. Mooser Liesl, Bayreuther uvm.) genutzt wird – gegen eine Art Lizenzgebühr (INSIDE 820). 2017 ging Glashersteller Wiegand mit einer eigenen ähnlichen 0,33er-Euro an den Start. Seinerzeit machten Giesinger-Chef Steffen Marx bzw. Systempack keinen Ärger. Im Fall der 2020 auf den Markt gebrachten 0,33er von Verallia (INSIDE 844) sah das anders aus. U.a. versammelte Verallia schnell Krombacher und Bitburger im illustren Kundenkreis, Systempack klagte.
INSIDER erwarten, dass Systempack weitere Rechtsmittel einlegen wird. Der Fall ist auch deswegen interessant, weil Systempack der diesjährigen Drinktec im September eine 0,33er-Version der altbekannten NRW-Flasche vorgestellt hat (INSIDE 911). Je nachdem wie der Fall Verallia sich bei der 0,33er Euro entwickelt, ließe er Schlüsse zu, wie sich der Wettbewerb künftig in Markenrechtsfragen verhalten wird.