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Kartellamts-Direktor bei Get.In: Warnung an die Branche

"Man schießt sich doch selber ins Knie, wenn man vertikale Preisabsprachen in die Strategie des Unternehmens einbindet": Man konnte es deuten, wie man wollte - dass Prof. Dr. Carsten Becker, Direktor beim Bundeskartellamt, auf dem 4. Get.In.-Branchenkongress am Mittwoch in Frankfurt nicht nur offensivum transparente Firmenkultur, sondern auch mehr als deutlich um freundliche Kooperation aussagewilliger Unternehmen warb, war seinem Thema geschuldet. Es ging um das Verbot vertikaler Preisabsprachen.

 

Es habe gar keinen Sinn, "Preisbindung in Markenpflege umzuetikettieren", sagte Becker mit Blick auf die kreativen Versuche, an den Kartellbehörden vorbei Preisgestaltung zu betreiben. Das Kartellamt sei durchaus bemüht, z.B. den tatsächlichen Charakter von unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) zu untersuchen und auf "intensive Kontaktaufnahmen" und andere "Plusfaktoren" abzuklopfen.

 

Seit dem vergangenen Jahr (und insbesondere seit einer Umstrukturierung in diesem Jahr) hat das Kartellamt laut Becker u.a. gegen Kaffeeröster, Süßwarenhersteller, die Edeka und jetzt auch gegen bisher 9 Bierbrauer Bußgeldverfahren eingeleitet. Becker warb denn auch entschieden um Kronzeugen: Kooperierende Unternehmen könnten freundliche Berücksichtigung bei Bußgeldverfahren erwarten. Ein verführerisches Angebot: Der Bußgeldrahmen liegt laut Becker bei 1 Mio Euro - oder auch mal drüber.

 

 

 

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