Das Bundeskartellamt hat heute ein Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im stationären Lebensmitteleinzelhandel veröffentlicht. Erklärtes Ziel des 37-seitigen Hinweispapiers <link fileadmin user_upload pdf hinweispapier_preisbindung_im_lebensmitteleinzelhandel.pdf>(DOWNLOAD HIER) ist es, kartellrechtliche Sicherheit in die Verhandlungen von Händlern und Industrie zu bringen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit unserem Papier wollen wir gerade auch kleineren und mittleren Unternehmen Hinweise an die Hand geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft."
Dem jetzigen Papier war eine öffentliche Befragung vorausgegangen, bei der u.a. L-Händler wie Globus, der HDE und der Markenverband den Entwurf des Kartellamts kommentiert hatten. Im Januar 2017 hatte das Kartellamt das Preisbindungsverbot konkretisiert <link alle-meldungen news-detail kartellamt-konkretisiert-preisbindungsverbot.html _blank>und den ersten Entwurf des jetzt veröffentlichten Hinweispapiers zur Diskussion gestellt.



