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Inbev der Kronzeuge im Kartellverfahren

Nun ist es raus. AB Inbev gab dem Bundeskartellamt den entscheidenden Hinweis für die Ermittlungen gegen die großen deutschen Markenbrauer. Schon im September 2011, also kurz nach Eröffnung der Untersuchungen hinsichtlich vertikaler Preisabsprachen zwischen Industrie und Handel und noch vor dem Get.In-Kongress, auf dem Kartellamtsdirektor Carsten Becker offen in der Branche um "Kooperation" warb, haben Manager von AB Inbev beim Bundeskartellamt einen "Antrag über den Erlass und die Reduktion von Geldbußen in Kartellsachen" gestellt.

 

Dies geht aus den über 100 Seiten dicken Beschuldigungsschreiben hervor, die das Bundeskartellamt letzten Monat vierzehn Unternehmen zugestellt hat. Ausgerechnet AB Inbev, der weltgrößte und finanziell potenteste Player wird somit straffrei bleiben. Den übrigen Beschuldigten drohen Strafen von insgesamt über 200 Mio Euro. Dazu kommen Strafen in Höhe eines Jahresgehalts für die betreffenden Geschäftsführer/Verntwortlichen. Der Zorn gegen den Singvogel fällt auch deshalb so ungehalten aus, weil der Antrag just kurz vor Verjährungsfrist gestellt wurde. Die Kartellabsprachen sollen in den Jahren 2006 (im Vorfeld einer Fassbierpreiserhöhung) und 2007 (im Vorfeld der allgemeinen Preiserhöhung Anfang 2008) statt gefunden haben. Am heutigen Samstag bestätigt Inbev-Sprecher Oliver Bartelt dem Magazin Focus: "„Wir haben die Kronzeugenregelung genutzt“.

 

Erst zehn Monate nachdem Inbev geplaudert hatte,  packte die nächste Brauerei beim Kartellamt aus. Die Bitburger Braugruppe soll laut Focus am 5. Juli 2012 ein "schriftliches Geständnis" abgeliefert haben. Damit hat die Eifel einen Rabatt für die kommende Kartellbuße erworben. Die weiteren geständigen Brauereien können nur noch mit minimalen Abschlägen rechnen.