Das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth hat heute in zweiter Instanz eine Klage gegen das Biomineralwasser BioKristall der Neumarkter Lammsbräu in wesentlichen Teilen zurückgewiesen.
Der 3. Zivilsenat des Gerichts teilt die Ansicht der Neumarkter Lammsbräu, dass eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser zulässig und im Interesse der Verbraucher sei. Zugleich gab das Gericht vor, das bislang verwendete Biomineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist.