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Endlich: Startschuss für Überbrückungshilfe III

Endlich geht es los. Ab sofort kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Unternehmen die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben, können nun bis zu 1,5 Mio Euro monatlich an Unterstützung erhalten und damit einen Großteil ihrer Fixkosten decken. Für verbundene Unternehmen ist eine Anhebung des monatlichen Förderhöchstbetrags auf drei Millionen Euro in Vorbereitung.

Die Mittel aus der Überbrückungshilfe III müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Förderzeitraum umfasst November 2020 bis Juni 2021. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland. 

Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes und ist gestaffelt: 

  • bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent...
  • bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent...
  • bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent...

... der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Zu den Fixkosten zählen laut Bund u.a. Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Leasingraten sowie Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc. Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert, heißt es. Bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten (20.000 Euro pro Monat; auch rückwirkend bis März 2020) werden überdies genauso gefördert wie Marketing- und Werbekosten. Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Online-Shops) können einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden. 

Die ersten Abschlagszahlungen werden von der Bundeskasse ab dem 15. Februar übernommen. Unternehmen können pro Monat bis zu 100.000 Euro erhalten, zunächst aber maximal 400.000 Euro. Die reguläre Auszahlung durch die Länder soll ab März erfolgen. 

Hier können Sie die Überbrückungshilfe III beantragen. 

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga erwartet indes spätestens bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Kanzlerin Merkel am 3. März einen abgestimmten Fahrplan für den Restart des Gastgewerbes. In der Beschlussfassung der gestrigen MPK ist ein entsprechender Punkt bereits vorgesehen.

Darin heißt es: "Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt." Diese werde von der Arbeitsgruppe rund um Kanzleramtschef Helge Braun sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerprädidenten der Länder vorbereitet. 

Guido Zöllick, Präsident des Dehoga Bundesverbandes, zeigt sich dennoch enttäuscht von den gestern vorgestellten Ergebnissen der MPK. „Dass Hotels und Restaurants in dem vorliegenden Beschluss mit keinem Wort erwähnt werden, löst in der Branche Frust und Verzweiflung aus“, Der Dehoga habe "nicht mit einem konkreten Öffnungsdatum gerechnet, aber definitiv mit einer Aussage, wann, wie und unter welchen Voraussetzungen Hotels und Restaurants wieder Gäste empfangen dürfen.“

Dazu hatten die Dehoga-Landesverbände in der vergangenen Woche einen Stufenplan (gekoppelt an die Inzidenzwerte) zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes vorgestellt. Dieser fand in der gestrigen MPK aber offensichtlich (noch) keine Beachtung. 

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) teilt die Kritik am Beschluss. Ihr Vorsitzender, Guido Zeitler, bezeichnet das Resultat „als enttäuschend für das Gastgewerbe“. Auch er stört sich vor allem daran, dass es noch immer keine verlässlichen Kritierien gibt, unter welchen Rahmenbedingungen die Branche wieder öffnen kann. "So wie das für den Handel möglich ist, hätten wir uns das auch für das Gastgewerbe gewünscht. Es ist es indes untragbar, dass gestern das Gastgewerbe mit kaum einem Wort erwähnt wurde und dass seit einem Jahr kein Öffnungsplan vorliegt, den Wissenschaft, Arbeitgeber und Gewerkschaft diskutieren können."

Wie der Dehoga auch, fordert die NGG, dass bis zur nächsten Bund-Länder-Konferenz am 3. März 2021 Öffnungsszenarien für das Gastgewerbe erarbeitet werden.

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