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Deutschland bleibt Bavaria-freie Zone

Selten hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) die Kronkorken beim Bayerischen Brauer-Bund so knallen lassen wie die in Sachen "Bavaria" vor wenigen Tagen: Nach einem jahrelangen Rumgezerre sieht man sich in München nun endlich am Ziel - wenigstens teilweise. Durch die BGH-Entscheidung, einer Beschwerde der holländischen Bavaria-Brauerei nicht mehr stattzugeben, darf die ihr Bier unter dem Namen "Bavaria" nicht in Deutschland verkaufen. Zudem muss die holländische Brauerei ihre Marke "Bavaria" in Deutschland löschen.

 

Wichtiger aus bayerischer Sicht ist jedoch, dass damit mit dem Mechanismus der Schutzbezeichnnung erstmals ein Markenrecht ausgehebelt wurde. Das könnte für laufenden Verfahren in Sachen "Bavaria", aber auch für die Verfechter anderer Schutzbezeichnungen wie der des Parmaschinken oder des Lübecker Marzipans noch wichtig werden.

 

Bavaria Holland hatte vor dem BGH gegen ein Urteil des OLG München Widerspruch eingelegt, dass gegen sein Urteil vom Oktober 2012 nach jahrelangem Hin und Her keine Revision mehr zugelassen hatte; die Münchner Richter, die jetzt vom BGH in letzter denkbarer Instanz bestätigt wurden, hatten die zwar erst 2001 eingetragene, aber schon um 1990 zur Eintragung angemeldete Schutzbezeichnung Bayerisches Bier (samt Übersetzungen) als Hebel gegen die erst 1995 in Deutschland als Marke registrierte Bezichnung "Bavaria" benutzt.

 

Das Urteil des OLG könnte damit Präzedenzwirkung auf ähnliche Verfahren haben - u.a. auch auf den  noch schwelenden Rechtstreit in Sachen "Bavaria" in Italien. Dort hatte das Kassationsgericht im September 2011 eine Berufung des Bayerischen Brauer-Bundes zurückgewiesen; der Rechtsstreit ist dort aber noch nicht ausgestanden.

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