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Bayerischer Brauerbund und der Zankapfel Bavaria

Im Rechtsstreit um den Schutz der Bezeichung "Bayerisches Bier" ist kein Ende in Sicht. Das deutete sich in der mündlichen Verhandlung am heutigen Donnerstag vor dem Berliner Bundesgerichtshof BGH an. Der Bayerische Brauerbund hatte die niederländische Brauerei Bavaria verklagt, dass das holländische Bavaria gegen die geschützte geographische Herkunftsbezeichnung „Bayerisches Bier“ verstosse. Die Anwältin der Brauerei hielt heute dagegen: Bayerisches Bier habe keine „besondere Qualität“ (Az.: I ZR 69/04). Das müsse man nun klären.

 

Die Bezeichnung «Bayerisches Bier» war auf Antrag der Bundesregierung im Jahr 2001 als in der EU geschützte geografische Angabe eingetragen worden. Die Bavaria-Brauerei hatte ihre Marke jedoch bereits seit 1995 in Deutschland schützen lassen. Der Europäische Gerichtshof hatte auf Anfrage des BGH im vergangenen Jahr entschieden, dass der europäische Schutz deshalb nachrangig ist. Nun geht es in die nächste Runde.