Die Teillegaliserierung von Cannabis zum 1. April ist so gut wie sicher. Zunächst kommt der Eigenanbau, dann Cannabis Social Clubs (CSC). Kommerzielle Lieferketten sollen in Modellregionen getestet werden. Ein Geschäftsmodell für den GFGH? Im Stillen hofft so Mancher auf ein Zusatzgeschäft - doch der Weg dorthin dürfte lang und beschwerlich sein.
Am 22. März entscheidet der Bundesrat über die im Februar vom Bundestag beschlossene Teillegalisierung der bislang verbotenen Droge Cannabis. Das geplante Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, ein Vermittlungsausschuss könnte das Inkrafttreten des Gesetzes noch bis 1. Oktober verzögern. Doch das ist unwahrscheinlich.
Vorgesehen ist die Entkriminalisierung in zwei Schritten: Ab 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen anbauen, konsumieren und besitzen. Ab 1. Juli dürfen dann die sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC) mitspielen: nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit maximal 500 Mitgliedern, in deren Räume lediglich diese Mitglieder Cannabis gemeinsam anbauen und auch abholen dürfen. Geld kostet dabei nur die Vereinsmitgliedschaft.
Schon jetzt sprießen Unternehmen aus der Erde, die den Clubs die Arbeit abnehmen wollen. Sie bieten etwa Einrichtungen zur Pachtung an, in denen von Bewässerung bis Düngung der nötige technische Schnickschnack für den Anbau bereits vorhanden ist. In den CSC selbst darf übrigens nicht gekifft werden. Und auch kein Alkohol. Diese Tür ist für die Brauer also zu – doch womöglich eröffnen sich mit der Cannabis-Legalisierung neue Geschäftsfelder für den Getränkehandel.
Eines ist bereits in Sichtweite, schaut man auf die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen, in denen kommerzielle Lieferketten fünf Jahre lang, unter wissenschaftlicher Begleitung und Aufsicht von Drogenbeauftragten getestet werden sollen. Eine genau Abstimmung zwischen Regierung und EU steht noch aus. Doch durch sie zeichnet sich ab, welche Potenziale der Cannabismarkt besitzt: für Industrie, Vertrieb und für den Verkauf in lizenzierten Geschäften. Es lässt sich nur darüber spekulieren, ob Cannabis im Anschluss deutschlandweit handelsüblich verkauft wird. Was aber würde in diesem Szenario gegen Regale in Getränkefach- oder im Supermärkten sprechen, die der GFGH mit Cannabis befüllt? Prädestiniert für den Sektor, der sich hier andeutet, wäre er - allein dank der Erfahrung mit Jugendschutz.
Die Tabakbranche bringt sich dem Vernehmen nach bereits in Stellung. Seit 2017 im Geschäft sind zudem vom Bundesinstitut für Arzneimittel lizensierte Produktionsfirmen und ein Distributeur, der Cannabis für medizinische Zwecke für Apotheken vertreibt.
Artikel aus INSIDE 946