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Biersteuer-Staffel: Zurück auf 2003?

Der vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit knapper Mehrheit favorisierte Antrag Bayerns, im Zuge der Corona-Soforthilfemaßnahmen die alte Biersteuermengenstaffel von vor 2004 wieder einzusetzen, nimmt diesen Freitag die nächste Hürde.

Wie es aussieht, wird der Antrag am Freitag im Bundesrats-Plenum beraten. Kleinere Brauereien sollen damit besser durch die Corona-Krise kommen. Aus Bayern heißt es dazu, die volle Wiederherstellung der ermäßigten Biersteuersätze für kleinere Brauereien entsprechend der Regelung vor 2004 eröffne "die dringend benötigte Zukunftsperspektive.“

Die Diskussion im die Biersteuermengenstaffel hatte 2019 wieder Fahrt augfenommen, als das Bundesverfassungsgericht urteilte, der Fiskus habe zwar von mittelständischen Brauereien 15 Jahre lang - also seit 2004 - verfassungswidrig Biersteuern in Millionenhöhe kassiert. Er müsse aber keinen Cent davon zurückgeben, weil die Vorschriften mittlerweile neu formuliert wurden (INSIDE 820). 2003 hatte der Deutsche Bundestag Subventionskürzungen zum 1. Januar 2004 formuliert, die allerdings nur die Steuersätze für kleine und mittelständische Brauereien betrafen (die damit erhöht wurden), während die Biersteuer für Groß- und Konzernbrauereien unverändert blieb.

Ob der Antrag Bayerns aufgrund der leeren Steuerkassen am Ende tatsächlich beschlossen wird, ist allerdings nicht sicher.