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Urteil im Gaffel-Streit: Gericht entzieht Gf-Befugnis

Das Oberlandesgericht Köln hat wie bereits angekündigt Heinrich Becker die Geschäftführungsbefugnis für die Brauerei entzogen und gleichzeitig dies auch für seinen Bruder Johannes Becker bestätigt. Mit diesem Urteil sind nun beide Hauptgesellschafter der Gaffelbrauerei von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Der Antrag auf eine komplette Auflösung der Gesellschaft bleibt damit erfolglos.

 

Die Begründung des Richters zu dem Urteil: Nur so könne sich die schwerwiegende Zerrüttung der beiden Brüder nicht nachteilig auf das Unternehmen auswirken. Alleiniger Chef ist damit jetzt der Sohn von Heinrich Becker, Heinrich Philipp Becker. Das Oberlandesgericht hat eine Revison zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Hiergegen können die jeweiligen Parteien aber noch Beschwerde einlegen. Johannes Becker wird diese Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.