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Impfpflicht in Vorbereitung

Mit Anspannung wartet u.a. die Gastronomie in Deutschland auf das Ergebnis einer Ministerpräsidentenrunde (MPK) zusammen mit Noch-Kanzlerin Angela Merkel und dem designierten nächsten Kanzler Olaf Scholz. Eigentlich handelt es sich vor der nächsten offiziellen MPK am 9. Dezember nur um einen informellen Austausch, CSU-MP Markus Söder hat aber bereits angekündigt, nach der heutigen Runde eine Erklärung abzugeben. Mittlerweile heißt es, die nächste MPK solle schon übermorgen, am 2. Dezember, stattfinden.

Eine entscheidende Rolle könnte heute ein Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts spielen. Dieses hatte am Morgen eine Entscheidung bekannt gegeben, wonach der Bund in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen durfte. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Es wird erwartet, dass die MPK das als Steilvorlage für eine neuerliche "Notbremse" nutzt, ob bundesweit oder in einzelnen Bundesländern.

Aktualisierung 16:30 Uhr:

Wie es inzwischen heißt, wollen die MPs die Bundesregierung bitten, zügig eine allgemeine Impflicht vorzubereiten. Die bereits beschlossene Impfpflicht zum Schutz vulnerabler Personen müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten, heißt es. Weitere Maßnahmen sind u.a.:

- Ungeimpfte Personen dürfen sich nur mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen. Geimpfte, Genesene sowie für Kinder unter 12 Jahren werden bei der Gesamtpersonenzahl nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

- Clubs und Diskotheken werden weitgehend geschlossen; bei Großveranstaltungen darf die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden. Schleswig-Holstein möchte diese beiden Punkte abhängig von der Inzidenz behandeln.

- In Gebieten mit einer außerordentlich hohen 7-Tages-Inzidenz können weitere Beschränkungen angeordnet werden.

 

 

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