Der Bonner Eierlikörhersteller Verpoorten ist mit seiner Klage gegen den Konkurrenten Nordik aus Niedersachsen gescheitert. Verpoorten, seit 1978 mit dem Slogan "Ei, ei, ei Verpoorten" - geschützt als Wortmarke - unterwegs, sah seine Interessen durch den schriftlichen Zusatz "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" auf den Flaschen von Nordik verletzt.
Richter Erfried Schüttpelz vom Oberlandesgericht Düsseldorf meint, dem sei so nicht. Er sieht den Abstand zwischen den Ei-Slogans als ausreichend groß an. Zum einen stünden die Kommata zwischen den fünf "Ei" von Nordik. Außerdem seien Eier nunmal Hauptbestandteil des Likörs, deshalb dürfe auch darauf hingewiesen werden.
Verpoortens "Ei, ei, ei" sei "gemeinhin ein Ausdruck der Überraschung, was der norddeutschen Ei-Aufzählung völlig abgehe. Als Symbol des Osterfests könne das Ei außerdem nicht von einem Unternehmen vereinnahmt werden. Und die Niedersachsen hätten bei ihrer Osterwerbung ein Nest voller Flaschen abgebildet. Die Urteilsverkündigung ist für den 27. April terminiert.

