Ausgerechnet kurz nach Ostern hat der Bonner Eierlikör-Hersteller Verpoorten gerichtlich auf die Nüsse bekommen. Genauer vom 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf unter Vorsitz von Richter Erfried Schüttpelz, der befand, dass Verpoorten-Konkurrent Nordik aus Niedersachsen weiter mit dem Claim „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ für den eigenen Eierlikör werben darf.
Schüttpelz wies damit eine Berufung von Verpoorten („Eieiei Verpoorten“) gegen ein entsprechendes LG-Urteil aus Düsseldorf zurück. Die „angesprochenen Verkehrskreise“, also die Kunden, verstünden den angegriffenen Text „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ „lediglich als glatt beschreibenden Sachhinweis auf die Beschaffenheit des beworbenen Produkts - nämlich das ´Ei´ als Kernzutat von Eierlikör – und nicht als einen Hinweis auf die Herkunft der Ware aus dem Unternehmen der Beklagten“.
Eine Revision beim BGH ist nicht zugelassen; Verpoorten bleibt nur die Option einer Nichtzulassungsbeschwerde.
Artikel aus INSIDE 926

