Noch kein INSIDER?

JETZT ZUGANG SICHERN!

Wählen Sie Ihre Anmeldeoption.

Schnell und unkompliziert INSIDER werden!

Weiter

Eieiei: OLG weist Verpoorten zurück

Der unter anderem für Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung des Vorsitzenden Richters Erfried Schüttpelz hat heute eine Berufung des Bonner Eierlikörherstellers Verpoorten gegen ein Urteil des LG Düsseldorf vom 12.01.2022 zurückgewiesen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wird nicht zugelassen. Die Klägerin kann jetzt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.

Der lang andauernde Rechtsstreit beschäftigt sich vor allem mit der Frage, ob der Claim „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ (des Verpoorten-Konkurrenten Nordik aus Niedersachsen) die  Verpoorten-Wortmarke "Eieiei" verletzt. Nach Auffassung des Zivilsenats hat die Nordik die Klagemarke „Eieiei“ nicht verletzt. Die angesprochenen Verkehrskreise verstünden den angegriffenen Text „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ in Bezug auf die Warenklasse „Spirituosen“, wie es heißt, "lediglich als glatt beschreibenden Sachhinweis auf die Beschaffenheit des beworbenen Produkts - nämlich das „Ei“ als Kernzutat von Eierlikör – und nicht als einen Hinweis auf die Herkunft der Ware aus dem Unternehmen der Beklagten. Die fünffache Wiederholung des Wortes „Ei“ führt nicht zu einer entscheidenden Änderung dieses Verkehrsverständnisses, sondern wird nur als weitere Verstärkung des Aufmerksamkeitseffekts oder als eindringlich wirkender Ausdruck des Erstaunens, der nur der werbemäßigen Anpreisung dient, wahrgenommen." 

 

Print-Ausgabe
23.10.2025

Neu!
#987

Nestlé-Flüchtling Ahlborn: Asyl in Kulmbach

Zum Inhalt
Kopf der Woche
24.10.2025

43
/2025

Martin Glatz

Weiterlesen