Die Kartellbehörden haben erstmals dezidiert auch vertikale Preisabsprachen zwischen Herstellern und dem Online-Handel geahndet. Das in diesem Fall gegen die Recticel Schlafkomfort GmbH verhängte Geldbuße in Höhe von 8,2 Mio Euro betrifft zwar den Handel mit diversen Schlaraffia-Matratzen.
Insbesondere einige Auffälligkeiten beim Handel im Internet aber missfielen den Kartellwächtern, weshalb die jetzt veröffentlichte Begründung der Behörde auf in anderen Branchen mit Aufmerksamkeit verfolgt werden dürfte: "Als Reaktion auf zunehmende Umsätze im Internetvertrieb wurde ausgewählten Online-Händlern das Angebot gemacht, als sogenannter „autorisierter Schlaraffia Online-Händler“ weiterhin mit dem Logo und den Daten der Recticel im Internet werben zu dürfen, wenn sie die vorgegebenen Mindestverkaufspreise bei den strategischen Produktlinien nicht unterschritten. Verstöße sollten aufgegriffen werden, z.B. in Einzelfällen durch die Sperrung des Händlers bei Google-Adwords oder die Sperrung des Händlers bei Ebay im Rahmen der Anwendung des Ebay-Markenschutzprogramms wegen unerlaubter Nutzung der Herstellerdaten. Einigen Händlern wurde auch mit Lieferverzögerungen oder rechtlichen Schritten gedroht, wenn sie ihre Angebote nicht an die von der Recticel vorgegebenen Mindestverkaufspreise für die Produkte anpassten."


