Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) beschlossen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei. Der Handel mit Cannabis oder Cannabis-haltigen Produkten ist jedoch extrem eingeschränkt.
Für die (Getränke-)Industrie, den Handel und die Gastronomie bleibt das Thema erstmal uninteressant; es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Cannabisprodukte. Erwachsene dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen nur für den Eigenkonsum selber anbauen und bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei mit sich führen. Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis-Clubs, dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis Cannabis anbauen und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben.
Vom freien Verkauf von Cannabis in "lizensierten Fachgeschäften", wie ursprünglich vom Gesundheitsminister vorgesehen, findet sich im heutigen Kabinettsbeschluss erstmal nichts; stattdessen soll es vereinzelte Modellversuche geben. Dafür muss aber erst noch ein eigenes Gesetz erlassen werden. Das Cannabis-Gesetz selbst muss nach der Sommerpause den Bundestag passieren. Auch der Bundesrat wird befragt, doch hier ist das Gesetz wohl nicht zustimmungspflichtig (nicht ganz unwesentlich mit Blick auf Bayern, wo die CSU die Freigabe von Cannabis strikt ablehnt).
Den Wortmeldungen aus Teilen der Bundesregierung ist heute zu entnehmen, dass das kommende Gesetz ein ziemlicher Spagat war und immer noch ist. Man entziehe "dem Dealer an der Straßenecke die Geschäftsgrundlage" und schaffe mit "Cannabis-Clubs sichere, kontrollierte und legale Zugangsmöglichkeiten zu Cannabis für Volljährige. Gleichzeitig werden wir Prävention und Gesundheitsschutz großschreiben, um vor allem unsere Jugendlichen über die Risiken und Folgen des Cannabiskonsums aufzuklären. Mit dem Gesetz schaffen wir eine Balance zwischen individueller Freiheit und öffentlicher Vorsorge", sagte etwa Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.