Die für 5. - 9. Februar 2022 terminierte Stuttgarter Gastronomiemesse Intergastra ist nach einer heute von der Landesregierung in Baden-Württemberg beschlossenen Änderung der Corona-Verordnung wohl kaum mehr durchführbar. Die neuen Beschlüsse, die "vorerst" bis 17. Januar 2022 gelten sollen, sehen in der derzeitigen Alarmstufe II ein Verbot von Messen vor. Eine vergangene Woche beim Bund beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht diese Option für die Länder ausdrücklich vor.
Die Stuttgarter Gastro-Messe, die im Lauf der letzten Jahre, was Bedeutung und Besucher betrifft, zur Hamburger Internorga aufgeschlossen hat, war gut gebucht. Die betroffenen Aussteller bekommen (falls bereits entrichtet) ihre Standkosten zurückerstattet. Die Messe Stuttgart kann als Veranstalter mit Unterstützung rechnen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut stellte dazu Hilfen aus dem Sonderfonds für Messen und Ausstellungen des Bundes in Aussicht. Baden-Württemberg übernimmt neben Nordrhein-Westfalen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Bundesländer.