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Gestundete Biersteuer

Der Sommerabsatz (August +2,2% gegenüber Vorjahr, September +2,3%) hat bei den deutschen Brauern offenbar zu einem Umdenken in Sachen Biersteuer-Stundung geführt. Hatten von Mitte März bis Anfang Juli laut damaligen INSIDE-Recherchen (Ausgabe 855) deutsche Brauer und  Bierlager 353 Stundungsanträge mit einem Antragsvolumen von rund 51 Mio Euro gestellt (was einem Volumen von etwa sechs Mio hl Bier entsprach), waren es nach aktuellen INSIDE-Recherchen bis Mitte November insgesamt 407 Stundungsanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 60,5 Mio Euro. 34 Mio Euro davon wurden allerdings offenbar schon wieder zurückbezahlt. Das lässt darauf schließen, dass sich die wirtschaftliche Situation für viele Brauer im Lauf des Jahres deutlich gebessert hat. Für Irritationen hatte zuletzt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP gesorgt, bei der deutlich höhere Stundungsvolumina genannt wurden. Grund war aber offenbar ein Rechenfehler, der nicht mehr rechtzeitig behoben werden konnte – im Eifer des Gefechts aber auch nicht weiter auffiel. Spitzenreiter bei den Anträgen auf Biersteuer-Stundung waren bis Ende September die Hauptzollämter Koblenz (10 Mio Euro), Frankfurt a.M. (5,5 Mio), Hamburg (4,5 Mio) und Magdeburg (3,6 Mio). München (2,6 Mio Euro) und weitere bayerische Hauptzollämter fallen da eher in den Bereich „ferner liefen“. Die Sonderregelung läuft bei aktuellem Stand zum Jahresende aus; Verbände wie der Deutsche Brauer-Bund (DBB) hatten schon bei Inkrafttreten der Regelung im März gewarnt, dass Stundung keinesfalls Erlass der Steuerschuld bedeute und deshalb in einzelnen Fällen auch andere Erleichterungen wie Steuerentlastungen (z. B. für Rückbier) überprüft werden sollten (INSIDE Web-News vom 30.3.2020).

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