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Gericht verbietet oberbayerische Biermarke

Das Chiemgauer Brauhaus darf seine Biere nicht mehr unter dem Namen Chiemseer verkaufen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte das Chiemgauer Brauhaus verklagt. Das OLG München urteilte heute, die geografische Herkunftsangabe führe in die Irre. Sie gaben damit den Verbraucherschützern Recht. Chiemseer wird bei der Paulaner-Tochter Auer in Rosenheim hergestellt. Und Rosenheim liegt zwar in Oberbayern, aber nicht wirklich am Chiemsee, sondern 20 Kilometer entfernt davon.

 

Für eine zweite Brauerei endete ebenfalls vor dem Münchner OLG ein vergleichbarer Namensstreit glimpflich: Die Brauerei Grafinger Wildbräu (Landkreis Ebersberg) darf eine ihrer Biersorten auch in Zukunft Klosterseer Bier nennen. Geklagt hatte in diesem Fall nicht eine Wettbewerbszentrale, sondern das Brauhaus Tegernsee, wo man der Meinung war, "Klosterseer" sei irreführend, weil man dabei nicht an den Grafinger Klostersee, sondern an den von Seeon nördlich des Chiemsees denke. Diese Denkweise vollzogen die Münchner Richter nicht mit.