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Kopf der Woche: Dirk Steinebach

Wer schützt eigentlich wen vor wem? Das fragte man sich zuletzt u.a. nicht nur bei der Grafinger Wildbräu, als ihr die inzwischen schicke Konkurrenz aus Tegernsee die weitere Verwendung der Marke "Klosterseer" gerichtlich untersagen lassen wollte - in diesem Fall allerdings ein Schuss nach hinten aus Tegernseer Sicht. Für Dirk Steinebach ging eine ähnliche Geschichte nicht so lustig aus: Die Münchner Wettbewerbszentrale verbot ihm über das OLG München in zweiter Instanz die weitere Verwendung der Marke "Chiemseer" - was nun dazu führte, dass der alte Fuchs (und wohl auch die Rechtsabteilung bei Paulaner) in den vergangenen Wochen die Kreativitätsmaschine anwarfen. Und zu einer salomonischen Lösung gelangten, mit der sie nun die Gegenseite zu befrieden hoffen - wobei nach wie vor Spekulationen ins Kraut schießen, wer denn nun eigentlich im Hintergrund die Juristen der Wettbewerbszentrale erst dazu aufgefordert hat, gegen Chiemseer tätig zu werden.

 

Der "Chiemseer"-Absender Chiemgauer Brauhaus - 100%-Tochter der Paulaner-Tochter Auerbräu Rosenheim - heißt inzwischen Rosenheimer Spezialitätenbrauerei, die zuletzt 60.000 hl Bier große Marke Chiemseer (an der Steinebachs Frau noch immer partizipiert) wurde aktuell mit dem schwer zu übersehenden Aufdruck "Gebraut in Rosenheim am Inn" versehen. Das wäre alles ziemlich nachrangig, wenn nicht eine gewisse Perfidie seitens des (namentlich nicht bekannten) Initiators der Klage dahinter steckte. Und der Kampf von Dirk Steinebach um sein Lebenswerk. Er hatte mit seiner Frau seinerzeit in die Markeninhaberin KieselbräuTraunstein (inzwischen geschlossen) eingeheiratet; auch Traunstein lag damals wie heute nicht direkt am Chiemsee. Dass Steinebach jetzt um die Marke kämpft und dafür juristische Grenzen auslotet, sollte man ihm hoch anrechnen; auch bei denen, die sich unter Umständen sehr bald in vergleichbarer Situation befinden könnten.