Der "einzig gebraute Glühwein" der Welt ist gar keiner. Das hat das Landgericht München I jetzt entschieden. Die Weinkellerei Kunzmann aus dem bayerischen Dasing hatte gegen das Brauhaus Hartmannsdorf aus der gleichnamigen sächsischen 5000-Einwohner-Gemeinde geklagt. Die hatte in 0,245l-Fläschchen ihren Glühbo (9,8% Alkohol) verkauft. Mit der exklusiven Weltneuheit aus der Provinz ist nun Schluss.
Das Gericht entschied, dass der Begriff Wein in unzulässiger Weise "verwässert" werde und die Verbraucher irregeführt würden. Der Grund: Durch die Beigabe von Bockbierwürze entsteht ein zusätzlicher Wassergehalt von 2%. Laut EU-Verordnung von 2014 darf Glühwein jedoch nur Wein, Süßungsmittel und Gewürz enthalten. Ein Önologe gab vor Gericht seine Einschätzung und erläuterte, Bockbierwürze sei kein Gewürz, sondern eine Flüssigkeit, die ein Gewürz empfange. Bierwürze im Allgemeinen habe nichts mit einem Gewürz oder Süßungsmitteln zu tun. Der Wasserzusatz in den Getränken ist dem Fachmann zufolge erheblich.
Das Landgericht urteilte, nur zum Süßen oder zur Beigabe von Gewürzen sei Wasser zulässig, in so geringer Menge wie möglich. Dass der Eindruck erweckt werde, es handle sich beim Glühbo um das Traditionsgetränk Glühwein, sei nicht zulässig. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.