Das SGS Institut Fresenius sieht sich durch einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs in seiner Einschätzung bestärkt, dass es in bestimmten Fällen das Siegel "Premiummineralwasser in Bio-Qualität" vergeben darf. In dem nun schon seit 2018 währenden Rechtsstreit mit Neumarkter Lammsbräu gab es aber kein neues Urteil im eigentlichen Sinn - ein Urteil des OLG Frankfurt aus 2021 hat also weiter Bestand.
Der BGH hat laut Beobachtern im aktuellen Fall lediglich Nichtzulassungsbeschwerden der Verfahrensbeteiligten - also auch von Fresenius - zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt von 2021 endgültig rechtskräftig. Seinerzeit hatt das OLG entschieden, das Prüfprogramm des SGS Institut Fresenius entspreche grundsätzlich den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof im Jahre 2012 an die Produktbezeichnung „Biomineralwasser“ gestellt habe. Allerdings hatte das OLG ein Bio-Qualitätssiegel für Volvic seinerzeit abgelehnt. Begründung: Verbraucher erwarteten von einem als "Premiummineralwasser in Bio-Qualität" beworbenen Mineralwasser, dass es nicht nur deutlich reiner als herkömmliches Mineralwasser, sondern auch unbehandelt sei. Verbraucher könnten nicht davon ausgehen, dass das beworbene Mineralwasser mit einem so hohen Arsenanteil gefördert werde, dass es nachbehandelt werden müsse.
Gegen dieses Urteil hatte Fresenius eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - die jetzt vom BGH kassiert wurde.
Von Seiten Fresenius heißt es dazu aktuell, man habe vorsorglich die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt im aktuellen Anforderungskatalogs für Premiummineralwasser in Bio-Qualität berücksichtigt.