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EuGH: Bayern-Brauer gewinnen gegen Bavaria

Schampus, Speck, Bratwurst, Bier
Schampus, Speck, Bratwurst, Bier

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Bezeichnung „Bayerisches Bier“ als geschützte geografische Angabe bestätigt. Die im Jahre 2001 erfolgte Eintragung dieser Bezeichnung in das EU-Register musste bestätigt werden, da das Berufungsgerichts von Turin in einem Verfahren des Bayerischen Brauerbundes gegen die holländische Bavaria NV, in dem es um ein Verbot der Verwendung verschiedener Bavaria-Marken durch die Bavaria Brauerei in Italien geht, sich an den EuGH gewendet hatte.

Nach den Luxemburger Richtern dürfen die Bavaria-Marken in Anbetracht des Schutzes der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ nur dann weiter benutzt werden, wenn sie in gutem Glauben eingetragen worden sind und wenn sie die Verbraucher nicht irreführen. Dies zu entscheiden, ist jetzt wiederum Sache des italienischen Gerichts in Turin.

Brauerbund-Präsident Michael Weiß kommentiert das Urteil mit Zufriedenheit: "Mit seinem Urteil stärkt der EuGH erneut das kulinarische Erbe Europas und stellt „Bayerisches Bier“, in eine Reihe mit anderen traditionellen regionalen Spezialitäten wie Champagner, Parmaschinken, Südtiroler Speck und Nürnberger Bratwürste." (2.7.09, 11.40 Uhr)

 

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