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"Dosentourismus ist so absurd wie illegal"

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will die pfandfreie Abgabe von Getränkedosen in der Grenzregion entlang der dänischen Grenze nicht länger hinnehmen. Sie hat deshalb beim Verwaltungsgericht Schleswig eine Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg eingereicht. "Bordershops" verkauften jährlich mehr als eine halbe Milliarde Getränkedosen pfandfrei an skandinavische Kunden, heißt es; nach dem Verpackungsgesetz dürfen Getränkedosen aber nur bepfandet an private Endkunden abgegeben werden.

Dies gelte auch für den Verkauf von Dosen an Personen, die diese anschließend mit ins Ausland nehmen. Dänische Umweltschutzgruppen sammelten in der Grenzregion regelmäßig Zehntausende pfandfreier Dosen wieder ein - ein Tropfen auf den heißen Stein. Wie es jetzt von der DUH heißt, habe sie den Landkreis Schleswig-Flensburg schon am 12. Januar 2021 aufgefordert, gegen die "andauernde Verletzung der Pfandpflicht" einzuschreiten. Die DUH will notfalls auch gegen weitere Kreise und kreisfreie Städte im deutsch-dänischen Grenzgebiet rechtlich vorgehen.

Der "Verkauf möglichst vieler Bierdosen scheint der Landesregierung offenkundig wichtiger zu sein als Umweltschutz", ließ aktuell die stellvertretende Gf der DUH, Barbara Metz, verlauten. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont: „Der dänische Dosentourismus ist so absurd wie illegal (...) Die Vollzugsbehörden in Schleswig-Holstein kommen seit fast 20 Jahren ihrer Aufgabe nicht nach, diesen Unsinn abzustellen.“

Die DUH ist u.a. über die Mehrweg-Allianz inhaltlich stark mit dem Bundesverband GFGH, den Privaten Brauereien und dem Verband Pro Mehrweg verbunden. Im September vergangenen Jahres hatten die Verbände eine "Kampfansage" des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zum Anlass genommen, eine Sondersteuer ("Lenkungsabgabe") in Höhe von 20 Cent pro Dose oder Einweg-Plastikflasche ab zu fordern.

 

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