Eine neue Sonderabgabe für Einweg-Kunststoffverpackungen treibt Getränkeproduzenten Schweiß auf die Stirn. Noch ist unklar, was der Spaß kostet – und über allem hängt noch das Damoklesschwert der Zwangssteuer.
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ihre Verästelungen entfaltet das Gesetz wie immer erst im Kleingedruckten: Demnach sieht das EU-Recht keine Ausnahme für bepfandete Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff vor; dann wird aber „innerhalb der Produktgruppe „Getränkebehälter“ eine nach den Verhältnissen in Deutschland gebotene Differenzierung ermöglicht“, weil sich, welch Wunder, „bepfandete Einweggetränkeflaschen (...) deutlich seltener im öffentlichen Raum finden“ lassen als „Einweggetränkebehälter im Allgemeinen“.
Ausgerechnet das in der Einweg-Branche eher ungeliebte Umweltbundesamt (UBA) soll offenbar errechnen, wieviel Geld am Ende wer für welches Produkt in einen Fonds einzahlen soll, aus dem dann die Kosten für die Reinigung im öffentlichen Raum finanziert werden. BVE-Gf Peter Feller forderte mit Blick auf Einweg-Plastikflaschen bereits eine „Bagatellgrenze“ für Produkte am unteren Bereich des Müllaufkommens.
Aus der Debatte um wie auch immer geartete Zwangsabgaben auf Einwegflaschen ist die Branche damit noch lange nicht raus. Unlängst erst veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium einen Abschlussbericht der Expertenkommission „Gas und Wärme“ mit einem eindringlichen Appell, „nennenswerte Beiträge zur Gaseinsparung“ über den direkten Energieverbrauch hinaus zu leisten. Unter anderem solle der Gesetzgeber „weitere Maßnahmen prüfen, um den Mehrweganteil zu erhöhen“. – INSIDER interpretieren das als direkten Aufruf, bitteschön wieder Dampf hinter die von Umwelt- und Mehrwegverbänden geforderte Verteuerung von Einweg zu geben. Benchmark: 20 bis 30 Cent je Bottle. Vom UBA war eine solche Abgabe schon 2015 ins Gespräch gebracht worden.
Artikel aus INSIDE 914