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DEHOGA: Mehrwertsteuer in Gastro muss sinken

Mit einer Online-Petition macht sich der DEHOGA Bayern e.V. für den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie stark. Essen müsse unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Ort des Verzehrs (Restaurant oder „to go“) steuerlich einheitlich belegt werden.

Die Petition läuft seit Oktober 2019. Nun wurde die wichtige Schwelle von 50.000 Unterstützern übertroffen, die dazu führt, dass es zu einer öffentlichen Anhörung kommt. Beim Hotel- und Gaststättenverband zeigt man sich zwar erfreut über die bisher gesammelten Unterschriften. Diese seien jedoch mit Blick auf über zwei Millionen Erwerbstätige in der Branche viel zu wenig. Deshalb wolle man den Zeitrahmen von sechs Monaten für die Petition voll ausnutzen, um noch weitere Stimmen zu mobilisieren.  

Begründet wird die Forderung damit, dass es grotesk sei, Essen im Sitzen mit 19% zu besteuern, im Gehen und Stehen jedoch nur mit 7%. Auch sei es nich nachvollziehbar warum auf Mehrweggeschirr 19% anfallen, auf Einweggeschirr 7%. Diese steuerliche Ungleichbehandlung bei gleichzeitig wesentlich höheren Betriebskosten im Vergleich zu bspw. Lieferdiensten und Imbissen führe zu einem massiven Wettbewerbsnachteil für den Gastwirt und somit auch für seine Gäste, heißt es seitens der DEHOGA. Bei einem geringeren Steuersatz entstünden in der Gastronomie zudem "Spielräume für mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze, mehr Lohn und noch attraktivere Angebote".

Aktuell gilt der reduzierte Steuersatz für Lebensmittel in 21 von 28 EU-Staaten. In 17 EU-Ländern werde laut DEHOGA kein Unterschied zwischen Essen aus dem Supermarkt, „to go“ und Essen aus dem Restaurant gemacht.

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