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Brauerbund: Abfuhr aus Italien

Der italienische Kassationsgerichtshof hat in dem Streit über Handelsmarken zwischen der niederländischen Brauerei Bavaria und dem Bayerischen Brauerbund endgültig einen Schlußstrich gezogen. Nach mehr als 6 Jahren Rechtsstreitigkeiten hatte das italienische Berufungsgericht bereits 2011 entschieden, dass die Bavaria-Marken nicht in Konflikt mit der geschützten geografischen Angabe “Bayerisches Bier”stehen und daher Vorrang haben

 

Am gestrigen Dienstag hat der Kassationsgerichtshof die Berufung des BBB vollständig abgelehnt, womit Bavaria diesen Rechtstreit endgültig gewonnen hat. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über Streitigkeiten in Australien und Spanien zugunsten der Brauerei geurteilt.

 

Damit darf Bavaria in Italien trotz der Registrierung der geschützten geografischen Angabe "Bayerisches Bier" weiterhin das Bier “Bavaria Holland”vertreiben.

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