In Bayern, dem Land mit dem strengsten, aber nie eingehaltenen Nichtrauscherschutzgesetz, darf ab 1. August wieder offiziell gepafft werden: Der Münchner Landtag hat heute erwartungsgemäß beschlossen, dass unter anderem in Bierzelten geraucht werden darf, die maximal 21 Tage lang aufgestellt sind (also z.B. beim Oktoberfest). Auch im klassischen Bierstüberl und anderen "getränkegeprägten" kleinen Kneipen mit weniger als 75 Quadratmeter Fläche darf wieder bzw. weiter geraucht werden, sofern Kinder und Jugendliche draußen bleiben und die Kneipe als Raucherkneipe gekennzeichnet ist. Rauchen darf man künftig auch in abgetrennten Nebenräumen von größeren Gaststätten und Diskotheken, und auch hier sollen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben - schon jetzt rätseln Beobachter, wie sich die scharfsinnig formulierten Bestimmungen in die Tat umsetzen lassen. Raucher-Clubs, die seit der Einführung des totalen Rauchverbots wie Heizpilze aus dem Boden geschossen sind, soll es nicht mehr geben dürfen können. Nach der vergangenen Landtagswahl, deren Ergebnis die die bayerische CSU zwischenzeitig in Schockstarre vesetzte, fanden die Christsozialen mit Regierungspartner FDP einen Partner, der dankenswerter Weise gern für eine Aufweichung des ungeliebten Rauchverbots herhielt. (15.07.2009, 15:10 Uhr)


