In der inzwischen etwas komplizierten Namensrechtediskussion um die holländische Biermarke "Bavaria" gab es heute einen Rückschlag für den Bayerischen Brauerbund: Der Europäische Gerichtshof legt heute dem Bundesgerichtshof nahe, bei seinem noch ausstehenden Urteil zu berücksichtigen, dass Bavaria seine Marke schon wesentlich früher haben schützen lassen, als der Antrag der Bayern auf den Schutz der geographischen Herkunft bewilligt worden sei. Unterm Strich gaben die EU-Richter damit dem BGH zu erkennen, dass sie geneigt sind, zugunsten von Bavaria zu entscheiden.
Der BGH hatte den EuGH, wie üblich in solchen Fällen, um eine Stellungnahme gebeten. Der Spruch der EU-Richter wurde - naturgemäß - unterschiedlich interpretiert. Während man von Seiten der holländischen Brauerei den Standpunkt vertritt, man habe jetzt einen Freibrief, um Bavaria auch in Deutschland verkaufen zu dürfen, sieht der Brauerbund das exakt anders herum. Einen Termin für die Urteilsverkündung des BGH gibt es noch nicht.


