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Wunderbraeu: Klatsche vor Gericht

Das Landgericht München hat im Fall Wunderbraeu ein Urteil gefällt: Unter den derzeitigen Umständen darf das Unternehmen Wunder Drinks sein Bier nicht mehr Wunderbaeu nennen. Auch das CO2-positiv-Symbol muss weg.

Das Gericht sagt, es liege eine Herkunftstäuschung vor. Wunderbraeu lässt sein Bier nämlich in der Brauerei Aldersbach und in der Schlossbrauerei Stein brauen. Das Etikett auf der Bierflasche jedoch suggeriere, dass es in der Hopfenstraße 8 in München hergestellt wird. Dort ist aber nur der Verwaltungssitz von Wunder Drinks.

Auch das CO2-Symbol sei irreführend. Auf dem Etikett werde nicht ersichtlich, was das überhaupt bedeuten soll, wenn ein Bier klimaneutral hergestellt wird. Ein QR-Code, der zu einem Internetlink führt, wo es laut Wunder Drinks eine ausreichende Erklärung gebe, reiche in der aktuellen Form nicht aus: die Platzierung des QR-Codes abseits des Symbols lasse laut Gericht nicht darauf schließen, dass es hier die relevanten Infos gibt. Außerdem führe der Link auf die allgemeine Homepage von Wunderbraeu und nicht auf die Seite mit den Erläuterungen, die dem Gericht darüber hinaus zu dünn sind.

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, die vermutlich von Bio-Konkurrenten alarmiert wurde. (Wir berichteten in INSIDE 938)

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