Bei Wunder Drinks wundert man sich: ein so kleines Unternehmen mit höchstens 14.000 hl Bierabsatz, das sich wegen so vieler Dinge vor dem Landgericht München verantworten muss? Etwa wegen des Namens der Bio-Biermarke, Wunderbraeu. Der suggeriere, dass Wunder Drinks eine Brauerei besitzt und das Bier selbst braut. In Wahrheit wird es aber (laut INSIDE 872) in der Brauerei Aldersbach und der Schlossbrauerei Stein in Traunreut gebraut. Außerdem entstehe der Eindruck, dass die vermeintliche Brauerei in der Hopfenstr. 8 in München steht. Dort gibt es aber nur einen Briefkasten.
Bei Wunder Drinks (gegründet von Ex-Beam-Mann Manfred Jus und Cemal Cattaneo) wehrt man sich: Auch andere Brauereien würden den Brauort nicht auf die Flasche klatschen. Und was ist mit dem „CO2-positives Bier“-Symbol auf dem Etikett? Die vermutlich von Bio-Konkurrenten alarmierte Klägerin, die Wettbewerbszentrale, stört daran, dass nicht erklärt wird, was das bedeutet. Ein QR-Code mit Link zur Website reicht wohl nicht. Zur Not, meint man bei Wunder Drinks, könnte ein verbindendes „Mehr dazu unter ...“ helfen. Wir ersparen uns die Frage, wer sein blaues Wunder erleben wird, bis das Gericht am 8. Dezember entschieden hat. Und finden lieber heraus, wie das Wunderbraeu schmeckt. Niederbayerisch? Chiemgauerisch? Oder doch ganz anders? Wundern würde uns nichts.
Artikel aus INSIDE 938