Der Safthersteller Riha Wesergold geht vor dem Oberlandesgericht in Berufung gegen Urteil des Landgerichts Braunschweig über die Verwendung des für Capri Sonne typischen Standbeutels, das Ende 2013 verkündet worden war. Demnach darf Riha, der Aldi Nord und Süd im Ausland mit einer Eigenmarke beliefert, die wie das Kindergetränk Capri Sonne im Standbeutel verkauft wird, nicht mehr vertreiben. Zuvor hatte Riha von den Capri Sonne produzierenden SiSi-Werke (Wild Gruppe, Heidelberg) schon die Nutzung in Deutschland untersagt bekommen. Die deutschen Aldi-Filialen beliefern die SiSi-Werke stattdessen selbst mit Me-toos ihrer eigenen Marke.
Laut INSIDERN ist die Marke Capri Sonne im Ausland aber weniger geschützt als im Inland. Deshalb wehrt sich Riha dieses Mal gegen das Urteil, man rechnet sich Chancen aus zumindest außerhalb Deutschlands im Geschäft zu bleiben.


