Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat Raucherclubs, also von Speisräumen abgetrennte Raucherbereiche, grundsätzlich genehmigt und damit die Hamburger Regelungen für den Nichtraucherschutz für verfassungswidrig erklärt.
Gegenstand des Urteils war eine Gaststätte, die neben einer Gaststube einen Clubraum umfasst. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Rauchverbot, um den Clubraum als Raucherraum auszuweisen, lehnte die zuständige Verwaltungsbehörde mit der Begründung ab, dass die gesetzliche Regelung für Speisewirtschaften - im Gegensatz zu den Schankwirtschaften - keine Ausnahme vom Rauchverbot vorsehe. Diese Unterscheidung lehnt das BVerfG in dem am Dienstag verkündeten Urteil ab.