Hersteller von Einweggeschirr sollen nach EU-Vorgaben künftig bestimmte Kosten der Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum tragen. Regionale Initiativen wie unlängst in Tübingen sind bislang noch nicht von Erfolg gekrönt. Dort ist jetzt erstmal ein kommunales Vorhaben gescheitert, auf alle Einwegverpackungen eine Steuer zu erheben – allerdings nur dann, wenn das Essen oder Trinken zum direkten Verzehr gedacht ist. Seit 1. Januar wurden für Teller und Becher 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent. Maximal 1,50 Euro pro Gericht.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied jetzt, die Verbrauchssteuer in Tübingen verstoße gegen das Abfallrecht des Bundes. Das Bundesumweltministerium hat indes die Länder und Verbände bis 14. April um Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf gebeten, das einen Fonds vorsieht, in den Hersteller eine Einwegkunststoffabgabe einzahlen und aus dem dann die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre entstandenen Kosten decken können. Um die zahlungspflichtigen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zu erfassen, haben sich diese elektronisch beim UBA zu registrieren.
Zur Berechnung der Einwegkunststoffabgabe melden die Hersteller über ein Onlineportal jährlich die Art und Masse der von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte. Aus der gemeldeten Art und Masse der Einwegkunststoffprodukte und dem jeweiligen Abgabesatz ermittelt das UBA die Höhe der Einwegkunststoffabgabe. Der Abgabesatz wird durch eine noch zu erlassende Rechtsverordnung festgelegt.
Artikel aus INSIDE 899


